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Verfasst von: Johannes am 18.08.2010 16:56
 


THEMA:  Arbeitslosengeld trotz Kleingewerbe wenn auch unselbstständig !??
Guten Tag, ich bin momentan normal bei einer Firma als Arbeiter vollzeit angestellt und muss im Jänner und Februar immer eine
Saisonpause einlegen wo ich auch arbeitslosengeld für diese 2 Monate beziehe !
(Bekomme übrigens immer eine Wiedereinstellungsbestätigung vom Dienstgeber !)

Ich habe vor weiterhin bei dieser Firma zu arbeiten und nebenberuflich ein Kleingewerbe anzumelden !
(Einzelunternehmer und unreglementiertes Gewerbe)

Nun zu meiner Frage :

1) Mit was für Beiträgen habe ich zu rechnen wenn ich am Anfang mit einem Verdienst von 50-100 Euro pro Monat rechne ?
   
2) Da ich dann Neugründer einer Firma wäre, müsste ich trotz auch einer unselbstständigen Tätigkeit und nur einer geringen
   einnahme aus meinem Kleingewerbe (50 bis 150 Euro pro Monat) mit folgenden Beiträgen
   im 1. und 2. Kalenderjahr rechnen ?

   Pensionsversicherung : 87,39 Euro
   Krankenversicherung :  41,14 Euro
   Unfallversicherung :      8,03 Euro
   Selbständigenvorsorge :8,23 Euro
   Zusammen :             144,79 Euro Fixkosten pro Monat ?

   Habe ich das korrekt verstanden ich müsste dann mindestens 144,79 Euro im Monat Fixkosten auch bei keinem Verdienst
   bezahlen ?

3) Habe ich in den 2 Monaten Saisonpause trotz Kleingewerbe Anspruch auf Arbeitslosengeld ??

    Bitte um Hilfe und entschuldigen sie meinen Wissensmangel.
 
    Mit freundlichen Grüßen
    Johannes

  



Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 20.08.2010 09:35
 


THEMA:  Arbeitslosengeld trotz Kleingewerbe wenn auch unselbstständig !??
Lieber Herr Johannes,

Bei der Anmeldung bei der SVA können Sie dort 2 zusätzlich Angaben/Anträge machen:
- Information über ihre bereits versicherungspflichtige Tätigkeit mit Kopie des Nettozettels "Antrag auf Differenzvorschreibung"
- Antrag auf Freistellung von den Beiträgen wegen Geringfügigkeit

Damit bezahlen Sie dann im Moment an die SVA nur die Unfallversicherung von ca. EUR 8,-- im Monat.

Sie müssen sich auch beim Finanzamt anmelden und dort ein Verf24 ausfüllen. Darüber hinaus empfehle ich ein kostenfreies ERstgespräch beim Berater Ihres Vertrauens, damit Sie mehr darüber erfahren, wie Sie die Belege sammeln müssen, wie für sie steuerlich noch weiter optimiert werden kann, welche Ausgaben in Ihrem Fall absetzbar sind ....

Es würde mich freuen Sie dazu bei mir zu begrüßen.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
Verfasst von: zoelly iris am 22.01.2011 16:08
 


THEMA:  Arbeitslosengeld trotz Kleingewerbe wenn auch unselbstständig !??

guten tag, kurze frage-

habe den gewerbesschein des kleinstunternehmers, bin in einem betrieb angestellt und in den 3 somermonaten arbeitslos(werde vom betrieb im september zurückgenommen) - kann ich trotz des gewerbescheins arbeitslosengeld beziehen oder wird das gestrichen?

vielen dank

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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