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Verfasst von: eva am 03.08.2010 22:55
 


THEMA:  selbsständig und geringfügig angestellt
hallo!
habe seit juli ein gewerbe als selbständiger pressefotograf angemeldet. bin aber gleizeitig bei einer firma as geringfügiger angemeldet.
wie funktioniert das mit der sozialversicherung? muss ich beide bezahlen die sva und gleichzeitig mich bei der wgkk anmelden?
da die beiträge bei der sva im quartal relativ hoch sind, überlege ich mir das gewerbe wieder abzumelden da das einkommen, das nur als nebenberuflich gedacht war grade mal die kosten der sva abdeckt...


danke der hilfe
Verfasst von: dermuch am 04.08.2010 09:37
 


THEMA:  selbsständig und geringfügig angestellt
wo sind sie krankenversichert? sind sie noch in ausbildung/studium?
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 05.08.2010 10:25
 


THEMA:  selbsständig und geringfügig angestellt

Liebe Frau Eva,

Wenn Sie geringfügig sind, dann gilt das laut ASVG (= Versicherung in der Gebietskrankenkasse). Die Selbständigkeit wird in der SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) versichert und daher getrennt beurteilt. Sie können in beiden jeweils einzeln als geringfügig beurteitl werden. Sie melden Sich daher in ser SVA an und versichern sich dort.

Leider werden Sie um die Mindestversicherung in der SVA nicht umhinkommen, da das eben die Mindestbemessung ist. Eine Herabsetzung ist nur möglich, wenn Sie sich in der SVA auch geringfügig melden (ist möglich, wenn der erwartete Jahresgewinn, und dann auch der tatsächliche, unter ca. EUR 4.300,-- liegt) in dem Sie einen solchen Antrag dorthin stellen. Sie können sich dann aus der Geringfügigkeit in der WGKK "selbstversichern", was ca. EUR 50,-- je Monat kostet. Das ist dann vermutlich die günstigere Variante.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at

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