Liebe Frau Eva,
Wenn Sie geringfügig sind, dann gilt das laut ASVG (= Versicherung in der Gebietskrankenkasse). Die Selbständigkeit wird in der SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) versichert und daher getrennt beurteilt. Sie können in beiden jeweils einzeln als geringfügig beurteitl werden. Sie melden Sich daher in ser SVA an und versichern sich dort.
Leider werden Sie um die Mindestversicherung in der SVA nicht umhinkommen, da das eben die Mindestbemessung ist. Eine Herabsetzung ist nur möglich, wenn Sie sich in der SVA auch geringfügig melden (ist möglich, wenn der erwartete Jahresgewinn, und dann auch der tatsächliche, unter ca. EUR 4.300,-- liegt) in dem Sie einen solchen Antrag dorthin stellen. Sie können sich dann aus der Geringfügigkeit in der WGKK "selbstversichern", was ca. EUR 50,-- je Monat kostet. Das ist dann vermutlich die günstigere Variante.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at |