Verfasst von:
Stefan am
02.08.2010 10:24
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THEMA: Honorarnote für Homepageerstellung und Pflege --> Steuer |
Hallo
Ich gehe einem Beruf nach und habe nebenbei die möglichkeit bekommen eine Homepage zu erstellen un Langfristig zu betreuen. Die Firma möcht das offiziell machen und ich soll dafür eine Honorarnote ausstellen.
meine Frage : Wie hoch darf die Honorarnote (Verdienst) im Monat / Jahr sein ? (Wird nicht mehr als 100-250€ im Monat)
wie mache ich die Steuererklärung dafür.
mfg Stefan
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
02.08.2010 10:35
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THEMA: Honorarnote für Homepageerstellung und Pflege --> Steuer |
Lieber Herr Stefa
Nun, die Honorarnoten dürfen so hoch sein, wie Sie verdienen können - je höher dest besser denn damit haben Sie besseren Gewinn <smile>.
Wenn Sie bezüglich der Sozialversicherung fragen, dann darf die "Jahressumme" an Gewinn (also Honorare abzüglich Ihrer Kosten oder Betriebskostenpauschale) nicht über EUR 4.300,-- (ca.) sein, damit Sie sich von der Sozialversicherung (SVA) befreien lassen können.
Sie müssen jedenfalls einen GEwerbeschein lösen, sich bei der SVA melden (mit Antrag auf Differenzvorschreibung und Befreiung) und beim Finanzamt anmelden.
Dann erstellen Sie ein jährliche Einnahmen-Ausgabenrechnung und machen eine Einkommensteuererklärung.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at |
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Verfasst von:
Stefan am
02.08.2010 11:28
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THEMA: Honorarnote für Homepageerstellung und Pflege --> Steuer |
Hallo
Danke für die schnelle Antwort
Eine Frage noch: Da ich in einem sogenannten freien Gewerbe tätig bin falle ich unter die Rubrik "Neue Selbstständige" und müsste mir keinen Gewerbeschein anmelden.
Muß ich mich trotzdem bei Finanzamt und SVA anmelden?
Ich habe mir das Formular für die Einkommenssteuer angeschaut und wollte Fragen ob der Verdienst in folgende Rubrik fällt:
Sonstige Einkünfte --> Einkünfte aus Leistungen (§ 29 Z 3)
803
Muß ich dann Arbeitnehmerveranlagung und Einkommenssteuererklärung machen.
mfg
Stefan
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Verfasst von:
bettina am
02.08.2010 14:04
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THEMA: Honorarnote für Homepageerstellung und Pflege --> Steuer |
Hallo!
Da Sie für Einkommens- und Umsatzsteuer eine Steuernummer benötigen, müssen Sie sich auch beim Finanzamt melden. Meist wird die Steuernummer genommen, die Sie bereits für Ihre Arbeitnehmerveranlagung benötigt haben.
SV: Als neuer Selbstständiger müssen Sie erst dann Beiträge zahlen, wenn folgende einkommensgrenzen für die Selbstständige Tätigkeit überschritten werden:
Bei ausschließlicher Tätigkeit als neuer Selbständiger: 6.453,36 Euro Bei nicht ausschließlicher Tätigkeit als neuer Selbständiger: 4.395,96 €
Sie müssen eine Einkommensteuererklärung machen. Sie brauchen dazu das Formular E1a und E1. Hierzu gibt es auf der HP des BMF gute Erklärungen. Ihre Erlöse fallen dann im E1a unter die Zahl 9040
§29 Z 3 fallen NUR Leistungen, die zufällig und NICHT regelmässig auftreten.
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