Verfasst von:
Roman am
05.07.2010 17:39
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THEMA: Besonderer Progressionsvorbehalt - wie wird die Steuer berechnet? |
Guten Tag,
ich bin in einer Arbeitsstiftung, bekomme 2010 ganzjährig Schulungsarbeitslosengeld in der Höhe von 14165 Euro. Zusätzlich war ich bis 31.5. geringfügig Angestellt, Summe der steuerpflichtigen Bezüge aus diesem DV: 2721,67 - nun (nächstes Jahr ist die Stiftung zu Ende, ich versuche mir etwas aufzubauen) bin ich seit 1.6. als Kleinstunternehmer tätig, mein Einkommen aus dieser Tätigkeit wird 2010 max. 2650 Euro sein. Zusätzlich kann ich Werbungskosten in der Höhe von 4200 Euro und Sonderausgaben von ca 300 Euro geltend machen.
Wie wird die ESt berechnet? Kann mir jemand die Formel für den Durchschnittssteuerstatz erklären? Bisher hatte ich mit der Stiftung+dem geringfügigen Einkommen bei den Arbeitnehmerveranlagungen keine Steuer zu zahlen - nun bin ich jedoch verunsichert..
BG Roman |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
08.07.2010 15:59
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THEMA: Besonderer Progressionsvorbehalt - wie wird die Steuer berechnet? |
Lieber Herr Roman,
Sie können davon ausgehen, dass Ihr Einkommen, das Sie außerhalb der "Arbeitslosigkeit/Umschulung" erhalten habe, so hochgerechnet wird, als wären Sie das gesamte Jahr um dieses Einkommen angestellt gewesen. Daraus wird Ihr Steuersatz ermittelt, und der wird dann auf das tatsächliche Einkommen (inkl. der Geringfügigkeit aber excl. des Schulungs-Arbeitslosengeldes) angewandt.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at |
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