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Verfasst von: birgit m. am 11.05.2010 12:13
 


THEMA:  angestellt + selbstständig (unregelmässig) -> meldepflicht
hallo alle miteinander!

ich bin seit kurzem angestellte und verdiene rund 900 netto im monat. da ich eine ausbildung im design-bereich habe und ein bekannter mich um hilfe gebeten hat, hätte ich nun die möglichkeit nebenbei noch selbstständig (auf honorarnotenbasis) bei einem seiner projekte dazuzuverdienen (es wären aufs jahr gerechnet wohl rund 1200 euro).
meine frage: besteht meldepflicht selbst wenn die tätigkeit nicht dauerhaft und nicht regelmässig ausgelegt ist? (dh ab herbst werde ich keine zusatzarbeiten annehmen, da das projekt dann zu ende ist und ich eigentlich mit meiner anstellung auskomme). wahrscheinlich schon...
sehe ich das richtig, dass keine umsatzsteuer anfällt und keine einkommenssteuer (da ich unter den 12000 jährlich bleibe (war die ersten 3 monate des jahres arbeitslos)). sozialversicherung? (die geringfügigkeitsgrenze für den nebenverdienst wäre auch nicht erreicht)

wäre dankbar für jegliche anmerkungen bzw erläuterungen, ich ertrinke im informationsdschungel!


Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 11.05.2010 15:29
 


THEMA:  angestellt + selbstständig (unregelmässig) -> meldepflicht
Liebe Birgit,

Wenn Sie pro Monat derzeit schon netto EUR 900,-- verdienen kommen Sie damit schon als Steuerbemessung mit dem Zuverdienst über die EUR 12.000,--.

Zusätzlich gibt es die Verpflichtung zur Einkommensteuererklärung, wenn Sie neben einer Nichtselbständigkeit eine Selbständigkeit mit einem Gewinn von mehr als EUR 730,-- haben.

Darüber hinaus entsteht eine Sozialversicherungspflicht über den Zuverdienst, wobei Sie hier eine Reduktion auf "nur die Unfallversicherung" (ca. EUR 8,-- je Monat) beantragen können, wenn der Gewinn aus Selbständigkeit knapp EUR 4.300,-- nicht überschreitet.

Also - Finanzamt anmelden, SVA (Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft) anmelden, SVA Antrag auf Geringfügigkeit stellen.
Dann die Einnahmen und Ausgaben aufheben und am Jahresende eine Erklärung abgeben.

Einen Gewerbeschein benötigen Sie dann, wenn Sie beabsichtigen dies "nachhaltig", das heißt auf Wiederholung angelegt, zu tun. Andernfalls gelten Sie als "Neuer Selbständiger".

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
Verfasst von: birgit m. am 11.05.2010 21:07
 


THEMA:  angestellt + selbstständig (unregelmässig) -> meldepflicht
liebe claudia,

danke für die ausführliche erläuterung. so oder so ähnlich habe ich es mir schon gedacht!
allerdings bezieht sich meine frage u.a. auch auf die ersten 3 monate der arbeitslosigkeit, in denen ich knapp über 400 euro bekommen habe (meine anstellung im jahr davor war auf teilzeitbasis und so blieb nicht viel übrig an arbeitslosengeld). mindert diese tatsache denn nicht das jahreseinkommen?

daher
a) überschreiten 9x900,- + 3x XY,- (weiss nicht wie das arbeitslosengeld bewertet wird) + 1200.- (nehmen wir als gewinn aus der neben-selbstständigkeit an) dann wirklich schon die 12.000.- jahreseinkommen? oder verstehe ich da was falsch ...

b) aha. ich wurde von der AK informiert, dass sozialversicherung bei einem werkvertrag (als nebeneinkommen) erst AB knapp 4300,- im jahr anfällt? jetzt kenne ich mich nicht mehr aus.


ich wäre sehr froh, wenn sie auch dazu noch kurz stellung nehmen können.

beste grüße,
birgit.



Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 12.05.2010 16:19
 


THEMA:  angestellt + selbstständig (unregelmässig) -> meldepflicht
Liebe Frau Birgit,

Also:
a) 9x900 (NETTO !!!) = 8.100,-- plus 1.200,-- Honorar = 9.300,-- ==> voraussichtlich keine Steuer ABER Meldepflicht da mehr als EUr 730,-- selbstständig neben der Nichtselbständigkeit verdient. Außerdem wird es zu einer "Aufwertung" der Steuerbemessung kommen, da Arbeitslosigkeit vorleg. Das Arbeitslosengeld selbst ist steuerfrei, allerdings wird es zur "Progressiionsbestimmung" mit berücksichtigt.

b) Da ist es so ähnlich. So wie Sie von der AK informiert wurden und ich auch geschrieben habe ist die "volle" Sozialversicherung erst ab ca. 4.300,-- jahresgewinn zu zahlen. Allerdings (!) ist davor dennoch bei der SVA eine Anmeldung erforderlich und gleichzeitig ein Antrag auf Geringfügigkeit, sodass eben nur die Unfallversicherung (ca. EUR 8,-- je Monat) fällig wird.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at

Verfasst von: julia am 02.08.2010 21:22
 


THEMA:  angestellt + selbstständig (unregelmässig) -> meldepflicht
Liebe Frau Hochweis,

könnten sie mir sagen, was die Sozialversicherung bei einem Betrag von über 4.300€ ausmacht? Da gibt es einen Mindestbeitrag, oder?

Mit freundliche Grüßen,
Julia
Verfasst von: Jan am 23.10.2015 10:47
 


THEMA:  angestellt + selbstständig (unregelmässig) -> meldepflicht

gibt es dieses Forum noch, ich hätte eine dringende Frage....?

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