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Verfasst von: iNroyal am 05.04.2010 15:13
 


THEMA:  Nächtigungs - & Taggeldpauschalen im Ausland
Hallo an das Forum!


Da ich im Jahr mehrere Wochen im Rahmen einer selbständigen Arbeit ( ca. 6 Wochen nicht durchgehend) im Ausland für einen österreichischen Auftraggeber unterwegs bin, würde ich gerne wissen, was ich ich hier geltend machen kann. Taggeld & Nächtigungskosten von Auftraggeber übernommen ( kein Nachweis der tatsächlichen Nächtigungskosten - pauschale). Kann ich hier pauschal Reisekilometer geltend machen, auch wenn ich nicht selbst fahre? Kann ich hier auch bei der Umsatzsteuer als Vorsteuerabzug etwas machen?
Verfasst von: Markus Lippert am 06.04.2010 06:40
 


THEMA:  RE: Nächtigungs - & Taggeldpauschalen im Ausland
Hallo iNroyal,

belegbare 6 Wochen im Ausland für einen österreichsichen Auftraggeber bedeutet. Kilometergeld, Tagegeld und sälbstverständlich Nächtigungen und evtl. auch Lebensmittel und Kleidung. Es kommt darauf an was Sie machen.

Der Arbeitgeber hat die 6 Wochen komplett anzuführen und nach dem Gesetz bestimmten Tariven an Sie zu entrichten und an den Staat abzuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Lippert
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 07.04.2010 18:56
 


THEMA:  RE: Nächtigungs - & Taggeldpauschalen im Ausland
LIebe(r) iNroyal,

Sie müssen die Kostenersätze die Sie vom Auftraggeber erhalten in Ihre Einnahmen mit aufnehmen.

Im Gegenzug dazu können Sie die gesetzlichen zulässigen Diäten als Betriebsausgabe geltend machen. Sie müssen also die Diäten berechnen (Achtung auf maximale Absetzbarkeit 5 bzw. 15 Tage, danach nur mehr die Differenz zwischen österr. und deutschem Tagsatz) und diese als Ausgabe ansetzen.

Wenn Sie nicht selbst gefahren sind ist fraglich, wie Sie denn dort hingekommen sind? Sie können als Betriebsausgabe nur geltend machen, was Sie als Ausgaben hatten. Wenn Sie keine hatten und auch die Diäten ausgeschöpft sind, dann ist der Rahmen für die Betriebsausgaben auch erschöpft. Wie gesagt, die Differenz zwischen österr. Diätensatz und deutschem Diätensatz (oder welches Land auch immer Sie bereisen) bleibt unbeschränkt Betriebsausgaben.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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