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Verfasst von: Gast am 23.11.2009 15:47
 


THEMA:  Diäten-Differenzbetrag bei ANV geltend machen?

hallo die runde,

folgendes anliegen, ich bin lkw-fahrer und bereite meine anv für 2009 vor, bin dabei darauf gestossen das ich den differenz-betrag der nicht bezahlten auslandsdiäten gegenüber den bezahlten inlandsdiäten bei der anv unter werbungskosten geltend machen kann.

nur folgendes problem, ich bekomme 2,20/h, aber davon sind 0,84 versteuert, also bezahlt mein dg 1,36 steuerfrei.

wie rechne ich jetzt die differenz aus? arbeite jeden tag ca. 11h, davon mindestens 6h in deutschland, 1/12tel wäre 2,94, in österreich 2,20, aber es wird immer von "steuerfreien" diäten geredet, ich bekomm die 2,20 brutto;

woran das liegt weiß ich, lt. kv (handel) müsste es eine betriebsvereinbarung geben wo der diätensatz auf das maximum von 26,40 steuerfrei erhöt wird, aber da wir keinen betriebsrat haben fällt das flach, also muss ein teil der diäten versteuert werden.

also wie rechne ich jetzt richtig, trotzdem 2,94-2,20/h deutschland, oder gilt der versteuerte teil der diäten als "lohn" und ich muss den auch noch von den 2,20 abziehen?

lt. änderung der rkn-2007 mit 1.1.2008 falle ich in jene berufsgruppe (fahrertätigkeit) wo diäten für unbestimmte zeit steuerfrei bezahlt werden dürfen, das wird auch sozusagen gemacht mit 1,36/h, der rest auf die 2,20 wird versteuert. ich hab jetzt ehrlich gesagt keine ahnung mit welchem betrag ich die differenz von in- und auslandsdiäten rechnen soll?

hat jemand erfahrung damit und kann mir helfen?

lg. Helmut

Verfasst von: Gast am 26.11.2009 13:09
 


THEMA:  RE: Diäten-Differenzbetrag bei ANV geltend machen?
Lieber Herr Neubauer, Die Antwort ist leider nicht so einfach. Um die Differenz zu ermitteln, müssen Sie jede Reise neu berechnen, was Sie nach Steuerrecht erhalten hätte und davon abziehen, was Sie von Ihrem Dienstgeber steuerfrei (!) erhalten haben. Die steuerpflichtigen Diäten spielen dabei NICHT mit. Leider richtet sich die Bezahlung (nicht die Möglichkeit der Werbungskosten) nach dem Kollektivvertrag, daher gibt es abweichungen, die zu steuerpflichtigen Diäten führen. Für Ihre ANV ist aber ausschließlich das Steuerrecht und damit nur die steuerpflichtigen Diäten relevant. Ich würde Ihnen empfehlen den leichteren Weg zu gehen und nicht bei jeder Reise die Differenz zu berechnen sondern - berechnen Sie die Diäten nach Steuerrecht und ziehen Sie die Gesamtjahressumme der erhaltenen steuerfreien (!) Diäten ab. Die Differenz sind Ihre zusäztlichen Werbungskosten. mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Verfasst von: Gast am 27.11.2009 12:29
 


THEMA:  RE: Diäten-Differenzbetrag bei ANV geltend machen?
Hallo Frau Hochweis, erstmal danke für ihre antwort, leider steh ich jetzt wieder bei null mit meiner weißheit; hab mich auch noch in einem anderen forum "schlau" gemacht, dabei wäre rausgekommen das es so nicht funktioniert im bezug auf die rkn 2007; die ak-sabg. sagt wieder ganz was anderes als sie und meine andere info-quelle, ich selbst versteh nur noch bahnhof. trotzdem danke für ihre information, werde mich mal umhorchen ob in salzburg ein steuerberater zu leistbaren preisen die anv für mich machen würde. lg. Neubauer Helmut
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