hallo die runde,
folgendes anliegen, ich bin lkw-fahrer und bereite meine anv für 2009 vor, bin dabei darauf gestossen das ich den differenz-betrag der nicht bezahlten auslandsdiäten gegenüber den bezahlten inlandsdiäten bei der anv unter werbungskosten geltend machen kann.
nur folgendes problem, ich bekomme 2,20/h, aber davon sind 0,84 versteuert, also bezahlt mein dg 1,36 steuerfrei.
wie rechne ich jetzt die differenz aus? arbeite jeden tag ca. 11h, davon mindestens 6h in deutschland, 1/12tel wäre 2,94, in österreich 2,20, aber es wird immer von "steuerfreien" diäten geredet, ich bekomm die 2,20 brutto;
woran das liegt weiß ich, lt. kv (handel) müsste es eine betriebsvereinbarung geben wo der diätensatz auf das maximum von 26,40 steuerfrei erhöt wird, aber da wir keinen betriebsrat haben fällt das flach, also muss ein teil der diäten versteuert werden.
also wie rechne ich jetzt richtig, trotzdem 2,94-2,20/h deutschland, oder gilt der versteuerte teil der diäten als "lohn" und ich muss den auch noch von den 2,20 abziehen?
lt. änderung der rkn-2007 mit 1.1.2008 falle ich in jene berufsgruppe (fahrertätigkeit) wo diäten für unbestimmte zeit steuerfrei bezahlt werden dürfen, das wird auch sozusagen gemacht mit 1,36/h, der rest auf die 2,20 wird versteuert. ich hab jetzt ehrlich gesagt keine ahnung mit welchem betrag ich die differenz von in- und auslandsdiäten rechnen soll?
hat jemand erfahrung damit und kann mir helfen?
lg. Helmut |