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Verfasst von: Peter am 02.11.2009 13:23
 


THEMA:  Programmierarbeiten an Studenten auslagern

Hallo,

 

ich bin selbstständig im Bereich EDV Dienstleistungen tätig, dabei geht es im Wesentlichen um Programmierarbeiten an Websites. Da ich im Februar Nachwuchs erwarte, möchte ich einige Teilaufgaben an Studenten auslagern. Dabei möchte ich meine derzeitige Flexibilität beibehalten, es sollen also nicht unbedingt feste Dienstverhältnisse sein.

Wenn ein Student einen Gewerbeschein hat und sich selbst versichert, ist die Sache sehr einfach und klar.

Da es sich um kurzfristige, unregelmässige Aufträge handelt, kann ich es mir nicht leisten, fixe Gehälter usw. zu bezahlen. Das wäre einfach zu kompliziert und zu riskant bzw. aufwändig.

Wie verrechne ich mit einem Studenten, unter der Einkommensteuerlichen Zuverdienstrenze (11.000 p.a.) zu einem festen Stundensatz für dessen Leistungen (Zuverdienst) am einfachsten und besten?

Was tun, wenn der Student z.b. keinen Gewerbeschein hat? Wie sieht die Rechnungslegung aus (UST freie Honorarnote?) und welche Kosten entstehen dem Studenten für die Versicherung?

 

vielen Dank,

Peter

Verfasst von: Gast am 03.11.2009 11:09
 


THEMA:  RE: Programmierarbeiten an Studenten auslagern
Lieber Peter, so wie Sie sagen, wenn der Student einen Gewerbeschein hat und die Dienstleistung im Rahmen seines Unternehmens mit seinen eigenen Betriebsmitteln und seiner eigenen Unternehmensorganisation abwickelt, dann ist es ganz einfach (bitte achten Sie nur auf eine korrekte Rechnungsausstellung im Thema Mehrwertsteuer und kopieren Sie sich unbedingt den Gewerbeschein!). Abseits der Selbständigkeit der Subauftragnehmer gibt es noch die Möglichkeit diese als "freie" Mitarbeiter zu beschäftigen. Dazu benötigen Sie zwar auch eine Lohnverrechnung, es fällt Sozialversicherung an und ab 2010 auch andere Lohnnebenkosten, Sie haben aber den Vorteil dass das Angestelltengesetz und der Kollektivvertrag nicht zur Anwendung kommen - d.h. es gibt keinen Urlaubsanspruch, keine Zahlung im Krankenstand, keine sonderzahlungen, keine Kündigungsfristen. Die Studenten legen auch eine Rechnung (bitte OHNE Mehrwertsteuer) und sie führen diese durch eine Lohnverrechnung - eine Anmeldung der Mitarbeiter VOR Arbeitsbeginn bei der Krankenkasse ist erforderlich. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.,at
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