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Verfasst von: Gast am 15.10.2009 08:21
 


THEMA:  EstG § 2 Abs. 2 und § 25

Sehr geehrte Damen und Herren!

Meine Frage bezieht sich auf das EstG § 2 Abs. 2 und zwar genauer auf ausschließlich nichtselbständige Einkünfte (§ 25).

Bei ausschließlich unselbständiger Tätigkeit, ist es richtig, um das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2. zu erhalten,  das Bruttoeinkommen (inkl. 13. und 14. Gehalt) minus Sonderausgaben, minus außergewöhnliche Belastungen, minus Freibeträge zu rechnen?

Oder müssen zuvor, um das Einkommen gemäß § 25 bei Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit Webungskosten, Sozialverischerungsbeiträge, Sonderzahlungen, Pendlerpauschale etc. abgezogen werden? Oder ist Einkommen in diesem Sinne (§ 25) die Summe aller Bruttobezüge (ink. 13. und 14.)?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Cornelia

Verfasst von: Böhm & Böhm WP KG am 15.10.2009 09:00
 


THEMA:  RE: EstG § 2 Abs. 2 und § 25
Sehr geehrte Cornelia, der Gesamtbetrag der Einkünfte errechnet sich aus den sieben Einkunftsarten. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gem Par. 25 ESTG errechnen sich aus: Bruttoeinkünfte abzgl. Sonstige Bezüge vor Abzug der SV-Beiträge (KZ 220), abzgl. SV Beiträge für lfde Bezüge (KZ 230) abzgl. sonstige Abzüge (KZ 243). Vom Gesamtbetrag der Einkünfte sind dann Sonderausgaben, ao Belastung (unter allfälliger Berücksichtigung von Selbstbehalt) abzuziehen, das ist die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Einkommensteuer. In Abzug kommen davon Absetzbeträge, wie Arbeitnehmerabsetzbetrag uä, bereits einbehaltene Lohnsteuer (KZ 260) Dies ergibt die festgesetzte Einkommensteuer. für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen Karin-B.Böhm www.boehmundboehm.at
Verfasst von: Gast am 15.10.2009 09:50
 


THEMA:  RE: EstG § 2 Abs. 2 und § 25
Sehr geehrte Frau Böhm, vielen Dank für Ihre Antwort. Bedeutet das nun, dass (bei ausschließlich unselbständigen Einkünften) Einkünfte gemäß § 25 der KZ 245 entsprechen und § 2 Abs. 2 der Jahresbemessungsgrundlage? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen, Cornelia
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