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Verfasst von: Roland909 am 28.08.2009 08:07
 


THEMA:  Nebenberuflich Selbständig - Einkommensteuer

Hallo!

Ich gestalte hobbymäßig für Bekannte und Freunde Webseiten und grafische Designs. Da dieses Hobby immer erfolgreicher werden zu scheint, hab ich mich entschlossen dies als Gewerbe anzumelden.

Nur die Einkommensteuer macht hier mir ein bisschen Angst, da ich nicht nur für das Finanzamt arbeiten möchte;)

Hauptberuflich bin ich in einem Dienstverhältnis 36h/W mit einen Jahreslohn von ca. 13.500.- netto.

Die geplanten Einkünfte aus dem nebenberuflichen Gewerbe schätze ich auf ca. 8000.- brutto/Jahr

Meine Frage: Wieviel Einkommensteuer muss ich voraussichtlich zahlen? Wird hier auch die vom Arbeitgeber ans Finanzamt überwiesene Lohnsteuer berücksichtigt?

Ich wäre um Auskunft sehr dankbar!

Weiters suche ich auch zukünftig eine(n) SteuerberaterIn aus Salzburg Stadt, der/die mich beraten könnte für die Unternehmensgründung und in weiterer Folge Hilfestellung über die darauf folgenden Geschäftsjahre, da ich je nach Erfolg, auf hauptberuflich Selbständig wechseln würde. 

mit freundlichen Grüßen

Verfasst von: Gast am 28.08.2009 12:06
 


THEMA:  RE: Nebenberuflich Selbständig - Einkommensteuer
Lieber Roland, Für die Einkommensteuer ist der Gewinn und nicht der Erlös relevant. Sie können also von den Einnahmen die Ausgaben wie Telefon, Mietaufwand (wenn es ein getrenntes Arbeitszimmer gibt), Computeraufwand, .... abziehen. Der ermittelte Gewinn wird dann versteuert - wobei Sie auf der Seite www.bmf.gv.at Berechnungen in den Berechnungsprogrammen vornehmen können. Vorsicht ist vielmehr bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft angesagt, denn hier müssen Sie bitte gleich eine Meldung hin senden, dass Sie einerseits einen Antrag auf Differenzvorschreibung stellen (da Sie ja bereits durch das Dienstverhältnis versichert sind) und zweitens - wenn der Gewinn unter kanppp EUR 4.200,-- bleibt, - dass Sie einen Antrag auf Befreiung wegen Geringfügigkeit stellen - so müssen Sie dann vorerst nur die Unfallversicherung zahlen. Ist der Jahresgewinn dann doch höher ist mit 25 % Sozialversicherung vom Gewinn zu rechnen. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Verfasst von: Weber Leopoldine am 22.02.2011 17:21
 


THEMA:  Nebenberuflich Selbständig - Einkommensteuer

Sehr geehrte Frau Hochweis

Ich habe bezüglich meiner Selbständigkeit ein paar fragen, ich bin Personenbetreuerin und haben seit dem 02.02.2011 eine Patientin auf 24 stundenpflege bei mir zu hause, erstens was kann ich alles in die buchhaltung geben da der stromverbrauch und besonders lebensmittel verbrauch angestiegen sind,da ich jeden tag kochen muss. Das war ja vorher nicht so, weil ich so gut wie nie zu hause war. Der Verwande von meiner Patientin bezahlt mir im Monat 2500.- und wenn ich da mehr als die hälfte abgeben muss, dann lass ich das lieber, denn ich bin in meinem eigenen haus eigesperrt und das wäre mir das ganze nicht wert, so leid es mir für die dame tun würde.

Würde mich über Antwort sehr freuen Danke

Verfasst von: Heidi Ziller am 19.01.2018 22:43
 


THEMA:  Nebenberuflich Selbständig - Einkommensteuer

Ich möchte mich gerne nebenberuflich selbstständig machen und werde in den ersten zwei Jahren keinen Gewinn erzielen, da die Ausbildung relativ teuer ist - soll aber laut Wirtschaftskammer das Gewerbe bereits anmelden, da ich sporadisch Klienten für die Ausbildung behandeln muss. Was muss ich Buchhaltungsmässig beachten. Reicht die Einkommenssteuererklärung 1x im Jahr. Ab wann muss ich eine E/A-Rechnung machen. Danke für ihre Hilfe und lg. Heidi Ziller

Verfasst von: Heidi Ziller am 19.01.2018 23:00
 


THEMA:  Nebenberuflich Selbständig - Einkommensteuer

Ich möchte mich gerne nebenberuflich selbstständig machen und werde in den ersten zwei Jahren keinen Gewinn erzielen, da die Ausbildung relativ teuer ist - soll aber laut Wirtschaftskammer das Gewerbe bereits anmelden, da ich sporadisch Klienten für die Ausbildung behandeln muss. Was muss ich Buchhaltungsmässig beachten. Reicht die Einkommenssteuererklärung 1x im Jahr. Ab wann muss ich eine E/A-Rechnung machen. Danke für ihre Hilfe und lg. Heidi Ziller

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