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Verfasst von: einervondenen am 23.08.2009 15:51
 


THEMA:  Firma gründen - steuerliche Behandlung

Liebe Forumsmitglieder,

ich habe eine Frage zu einer möglichen Firmengründung (Kleinunternehmer). Aktuell bin ich im öffentl. Dienst beschäftigt, habe aber im Jahr 2009 (seit Feb. 09) einige selbständige Arbeiten im Bereich der Informatik übernommen.

Nun kenne ich die Kleinunternehmer-Regelung und weiß auch, dass die WKO Hilfen zur Firmengründung anbietet. Da das selbständige Geschäft positiv läuft (wobei ich beim Gewinn im Jahr 4.000 EUR nicht überschreiten werde), will ich für diese Tätigkeit eine Firma gründen (Ein-Personen-Unternehmen) und einen Gewerbeschein lösen.

Nun meine Frage:

Wenn ich jetzt eine Firma gründe, fallen etliche Kosten an (Büro etc.). Kann ich diese Kosten mit meinen Einnahmen seit Feb. gegenrechnen (zB habe ich schon im Feb. für einen Raum Miete bezahlt, um Platz für die Tätigkeiten zu haben?

Generell kümmere ich mich so spät darum, weil ich dachte, es passiere einmalig. Jetzt besteht aber von Kundenseite stärkere Nachfrage.

Herzlichen Dank für Antworten!

 

 

Verfasst von: Gast am 23.08.2009 16:41
 


THEMA:  RE: Firma gründen - steuerliche Behandlung
Ja, die Kosten sind mit ihren Einnahmen zu verrechnen, wenn eine betriebliche Veranlassung vorliegt. Besteuert wird der Gewinn (Einnahmen abzgl. Ausgaben nach Zu- bzw. Abfluss) im Kalenderjahr. Wenn Sie die Tätigkeit nachhaltig und gewerbsmäßig ausüben (auch wenn der Gewinn unter € 4.000,-- liegt) sind Sie verpflichtet das Gewerbe anzumelden bzw. auch dem Finanzamt eine Meldung bezügl. der gewerblichen Tätigkeit zu erstatten. (Finanzamt: Formular Verf24 auf https://www.bmf.gv.at/Service/Anwend/FormDB/show_mast.asp zum downloaden) MfG Mag.(FH) Natalie Hintner
Verfasst von: einervondenen am 23.08.2009 17:07
 


THEMA:  RE: Firma gründen - steuerliche Behandlung
S. g. Fr. Mag. (FH) Hintner, Vielen Dank für die rasche Antwort. Nur sicherheitshalber: Interpretiere ich es richtig, dass ich also die bereits bezahlten 7 Monate für die Büromiete (seit Feb) ohne Probleme absetzen kann (Mietvertrag besteht aufgrund mündl. Vereinbarung, Vermieter: Elternteil)? Das Versäumnis der verspäteten Gewerbeanmeldung sollte hoffentlich nicht tragisch sein. Besteht die Gefahr der Liebhaberei, wenn die Gewinne über Jahre hinweig im Bereich von hunderten bis ein paar wenigen tausend Euro liegen? Mit Verlusten ist nicht zu rechnen. Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe! MfG
Verfasst von: Gast am 23.08.2009 17:53
 


THEMA:  RE: Firma gründen - steuerliche Behandlung
Normalerweise wäre die Büromiete absetzbar, wenn allerdings der Vermieter ein Elternteil ist und auch kein schriftlicher Mietvertrag besteht, ist das problematisch, da das Finanzamt Verträge zwischen nahen Angehörigen nur anerkennt, wenn diese fremdüblich gestaltet sind. Ein mündlicher Mietvertrag wäre mE nicht fremdüblich. @Liebhaberei: davon kann erst bei andauernden Verluste die Rede sein. Mfg Natalie Hintner
Verfasst von: einervondenen am 23.08.2009 18:09
 


THEMA:  RE: Firma gründen - steuerliche Behandlung
Der schriftliche Mietvertrag wurde wegen der Vergebührung vermieden. Wenn aber ein schriftlicher Mietvertrag notwendig ist, dann wird der kaum im Nachhinein festgelegt werden können :( Wie kann das Problem gelöst werden?
Verfasst von: Gast am 23.08.2009 18:19
 


THEMA:  RE: Firma gründen - steuerliche Behandlung
Nein, im Nachhinein kann nichts mehr gemacht werden. Der Mietvertrag muss vergebührt werden und ab diesem Zeitpunkt ist unter Umständen die Büromiete absetzbar, dh. wenn sonst die Miete der Höhe nach fremdüblich ist. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass auch Einwände gegen die betriebliche Veranlassung gemacht werden können, da es sich um eine Nebentätigkeit handelt und somit ein eigenes Büro nicht notwendig erscheint (anders bei hauptberuflicher Betätigung). Weiters darf keine private Nutzung der Räumlichkeiten vorliegen. So wie sie mir den Sachverhalt schildern, rate ich von einer Absetzung der Miete ab. Mfg
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