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Verfasst von: Veronika Koppensteiner-Etlinger am 11.08.2009 07:43
 


THEMA:  Rechnungen nach bzw. aus Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin als Grafikerin in Österreich tätig (USt.-pflichtig), und möchte nun Geschäfte mit Deutschland tätigen. Wie muss einerseits ein ordnungsgemäße Rechnung von mir an einen deutschen Kunden erstellt werden und wie muss andererseits eine an mich ausgestellte Rechnung aus Deutschland aussehen, damit ich keine MwSt. bezahle bzw. mir die Vorsteuer zurückholen kann? Die Rechnungsbeträge bewegen sich zwischen 100 und 500 Euro.

Mit freundlichen Grüßen

Veronika Koppensteiner-Etlinger

Verfasst von: Gast am 11.08.2009 10:20
 


THEMA:  RE: Rechnungen nach bzw. aus Deutschland
Sehr geehrte Frau Koppensteiner-Etlinger, als Grafikerin erbringen Sie eine Sonstige Leistung, im Sinne des § 3a (10) UStG. Es wäre wichtig zu wissen, wer ihre Kunden sind: Unternehmer oder Private? Ich gehe in meiner Beantwortung von Unternehmern aus. Ich habe aus ihrer Website entnommen, dass Sie Werbegrafikerin sind. Sie erbringen somit gem. § 3a (10) USTG eine Katalogleistung. Bei einer Katalogleistung hängt die umsatzsteuerliche Beurteilung davon ab, wer der Abnehmer der Leistung ist. Ist der Abnehmer (=Kunde) ein Unternehmer, dann wird die Leistung dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt (Deutschland). Sie müssen aber jetzt keine deutsche USt. in Rechnung stellen, sondern die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (sogenanntes Reverse-Charge System). Sie müssen eine Nettorechnung ohne Umsatzsteuer (auch keine österreichische!) ausstellen und auf den Übergang der Steuerschuld hinweisen („Reverse Charge System“ auf der Rechnung vermerken). Die UID-Nummer von Ihnen und ihrem Kunden muss auf der Rechnung vermerkt sein. Die Richtigkeit der UID-Nummer des Kunden sollten Sie mittels Bestätigungsverfahren prüfen lassen. Erklärungen bezgl. Bestätigungsverfahren (https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Umsatzsteuer/UIDNummerBinnenmarkt/DasUIDBesttigungsve_4355/_start.htm ) Der umgekehrte Fall (ein deutscher Unternehmer legt Rechnung an Sie) muss zuerst abgeklärt werden, was genau der Leistungsinhalt ist. Handelt es sich auch um Werbegrafiker-Leistungen, so wird die Leistung am Sitz des Empfänger (Österreich) ausgeführt, es kommt aber auch hier zum Übergang der Steuerschuld. Er hat somit eine Nettorechnung mit Hinweis auf das Reverse Charge System zu legen. Natürlich müssen auch alle anderen Rechnungsbestandteile (wie bei Inlandsrechungen) vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Natalie Hintner
Verfasst von: Veronika Koppensteiner-Etlinger am 11.08.2009 10:29
 


THEMA:  RE: Rechnungen nach bzw. aus Deutschland
Sehr geehrte Frau Hintner, vielen Dank für die prompte Antwort. Worauf sollte ich achten, wenn die Rechnung an deutsche Privatpersonen oder Institutionen (ZB Verein "Schüler für Tiere") geht? Bei den Rechnungen aus Deutschland handelt es sich um Lieferungen von Verbrauchsmaterial (Druckerpatronen, Software, Zeichenmaterial) von Firmen an mich. Wie sollte da die Rechnung ausschauen? Beste Grüße Veronika Koppensteiner-Etlinger
Verfasst von: Gast am 11.08.2009 11:45
 


THEMA:  RE: Rechnungen nach bzw. aus Deutschland
Rechnungen an deutsche Privatpersonen oder Nichtunternehmer: In diesem Fall wird die Leistung an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, dh. Leistungsort ist Österreich, sie müssen dann 20% USt. in Rechnung stellen. Lieferungen von Büromaterial von D nach Ö: Es handelt sich hierbei um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung des deutschen Unternehmers an Sie. Die Rechnung muss wieder Netto ohne Umsatzsteuer sein, beide UID-Nummern und ein Vermerk auf die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung sind anzuführen. Mfg Natalie Hintner
Verfasst von: Eli Liu am 21.03.2012 11:37
 


THEMA:  Rechnungen nach bzw. aus Deutschland

Wir haben eine Rechnung über ein Sponsoring erhalten (in Österreich) - einen Teil davon möchten wir an unsere Partnerfirma in Deutschland weiterverrechnen. Ist diese nun mit oder ohne MwSt auszustellen?

Mit freundlichen Grüßen

Eli Liu

Verfasst von: Rudi am 26.02.2013 14:18
 


THEMA:  Rechnungen nach bzw. aus Deutschland

Hallo,

Ich bekomme ein REchnung von einem privatem Fotografen der für mich auf einem Event in Österreich Fotos geamacht hat und dies in Rechnung stellt.

Muss er jetzt mit oder ohne Mwst. stellen??

Danke vielmals

Rudi

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