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Verfasst von: Michael Hochreiter am 21.07.2009 08:48
 


THEMA:  183 Tage-Zähler bei Auslandsdiäten zurücksetzen?

Hallo,

bin länger im Ausland (Deutschland) unter der Woche jeweils Mo-Fr auf Projekt (für einen Kunden) und erhalte dafür von meinem Dienstgeber auch die regulären Tagesdiäten.  Soweit ich informiert bin, müssen diese Diäten ab 183 Tagen im Ausland auch voll versteuert werden.

Meine Frage: Welche Aktivitäten setzen diesen 183-Tage-Zähler wieder zurück, dass er quasi wieder von 0 beginnt? Ich denke mal Urlaub oder Krankheit reicht ja nicht, aber wie sieht es mit zB mit einem Wechsel der Arbeitsanschrift im gleichen Projektort aus (in einem anderen Bürogebäude in einem anderen Stadtteil, das setzt zB in Deutschland den Zähler wieder auf 0)?

Über Infos, was gerechtfertigte Gründe sind um die Steuerfreiheit für die Auslandsdiäten wieder neu aufleben zu lassen, wäre ich dankbar.

Danke
M. Hochreiter

Verfasst von: Gast am 21.07.2009 09:14
 


THEMA:  RE: 183 Tage-Zähler bei Auslandsdiäten zurücksetzen
Lieber Herr Hochreiter, Die 183 Tage-Regelung regelt die Frage, wann Sie in einem Land steuerpflichtig werden. Somit geht es nicht nur um Ihre Diäten sondern ganz allgemein um Ihr Gehalt und alle anderen Bezüge. Für die 183 Tage zählen die reinen Aufenthaltstage im Land (also das gesamte Land OHNE Rücksicht auf den Ort in dem Sie sich befinden). Und es geht um diese Tagesanzahl für ein Jahr. Mit Jahreswechsel beginnt der TAgeszähler von neuem. Wenn Sie also z.B. jedes Wochenende nach Hause fahren, im Urlaub nicht in diesem Land sind, 2 Wochen krank sind ... dann fallen schon 153 Tage weg. Wenn Sie also nicht tatsächlich IMMER im Ausland sind, dann kommen Sie gar nicht auf die 183 Tage. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Verfasst von: Michael Hochreiter am 21.07.2009 13:15
 


THEMA:  RE: 183 Tage-Zähler bei Auslandsdiäten zurücksetzen
Liebe Frau Hochweis, besten Dank für Ihre Antwort. Die Steuerfrage mit den 183 Tagen war mir bekannt - Meine Frage bezog sich jedoch auf Taggelder gem. § 26 EStG, hier ein Auszug den ich auf einer anderen Seite (https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz=%22BMF-010222%2F0157-VI%2F7%2F2008%22&gueltig=20080704&segid=%2235791.1.1+18.07.2008+12%3A40%3A33%3A94%22) gefunden habe: "Die Tage des Aufenthaltes am Einsatzort (soweit keine länger als 6 Kalendermonate dauernde Unterbrechung vorliegt) sind zusammenzurechnen, bis ein Zeitraum von 183 Tagen erreicht ist. Maßgebend ist also der tatsächliche Aufenthalt am Einsatzort (inkl. An- u. Abreisetag), sodass bei Unterbrechungen eine tageweise Berechnung zu erfolgen hat, bis 183 Tage erreicht sind. Der nichtsteuerbare Ersatz der tatsächlichen Nächtigungskosten (inkl. Frühstück) ist grundsätzlich zeitlich unbegrenzt." Meine Frage also: - Beginnt auch in diesem Fall der Zähler jedes neues Jahr bei 0? - Falls nicht - gibt es noch andere Fälle (außer der 6monatigen Unterbrechung) aber der der Zähler wieder auf 0 gesetzt wird? Besten Dank Michael Hochreiter
Verfasst von: Gast am 21.07.2009 15:23
 


THEMA:  RE: 183 Tage-Zähler bei Auslandsdiäten zurücksetzen
Lieber Herr Hochreiter, Wenn Sie sich hier auf die Frage beziehen, wie lange Sie steuerfreie Diäten erhalten können ohne einen neuen Mittelpunkt der Tätigkeit zu erwirken und damit die Steuerfreiheit für die Diäten zu verlieren, dann bemessen sich die 183 Tage für 24 Kalendermonate. Damit wandert die Besteuerung aber nicht nach Deutschland sondern die Diäten werden in Österreich steuerpflichtig, so sie weiterhin bezahlt werden. Berechnet wird jeweils von Reiseantritt rückwärts, die davor liegenden 24 Monate, ob hier die 183 Tage überschritten sind, und dann wird die jeweilige Reise danach beurteilt. Also kann ein Monat z.B. steuerpflichtig, das nächste steuerfrei, das nächste steuerpflichtig sein ... (theoretisch) Es kann auch innerhalb der Reise zu einem Wechsel von steuerfrei auf steuerpflichtig kommen, wenn z.B. schon 175 Tage steuerfreie Diäten in den letzten 24 Monaten bei Reiseantritt konsumiert waren, dann sind noch 8 TAge steuerfrei. Wenn die Reise nun 14 TAge dauert, dann sind 6 Tage steuerpflichtig. Ich hoffe, ich habe nun Ihre Frage getroffen? mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Verfasst von: H. Pirpamer am 13.11.2009 12:50
 


THEMA:  RE: Frage zu Auslandsdiäten im Allgemeinen
Hallo, ich habe ein ähnliches Problem und keiner scheint sich damit wirklich auszukennen, wobei wie ich finde, dass mein Fall gar nicht so kompliziert ist. Ich bin selbständig und arbeite für eine österreichische Firma. Mein Arbeitsplatz ist aber in Paris, das heißt ich fliege Sonntag oder Montag nach Paris und Freitag wieder zurück. Ich selbst bin in Österreich ansässig und wohne zumindest am Wochenende in Österreich. Ich arbeiten nun schon über einem Jahr in Paris ohne größere Unterbrechung, ausgenommen ein paar mal Urlaub. Die Rechnung die ich der Österreichischen Firma in Österreich stelle sieht ungefähr wie folgt aus: 20 Tage * 123,00 € + MwSt + Flug und Reisespesen (inkl. Belege) als Durchlaufposten ohne MwSt + Verpflegung in Paris (inkl. Belege) als Durchlaufposten ohne MwSt Für die Verpflegung muss ich Belege sammeln. Ich habe zwar eine Maximale, erhalte aber keine Pauschale. D.h. ich rechne nur ab was ich auch effektiv konsumiere. Die Wohnung in Paris wird vom Auftraggeber bezahlt, dafür habe ich keine Spesen. Mein Problem sind zur Zeit die Verpflegungskosten, da die 183 Tage mitlerweile abgelaufen sind und mein Steuerberater nun der Meinung ist dass ich diese Spesen voll versteuern muss. Es führt sogar soweit das mir empfohlen wurde einfach mein Stundensatz so anzupassen, dass die Verpflegung enthalten ist. Das würde nun aber bedeuten dass ich dafür auch noch MwSt. einzahlen muss und anschließend Steuern zahlen muss. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das der einzig richtige Weg ist, denn das würde bedeuten dass ich bei einer Konsumation von 10 € die MwSt. von 2 € und anschließend ca. 5 € davon an Steuern zahlen muss. Ich sehe ein dass ich einen Vorteil dadurch habe, wenn mir die Verpflegung voll vergütet wird, da ich ja in Österreich somit keine derartigen Ausgaben habe aber die Preise in Paris sind mit denen in Österreich ja in keinster weise vergleichbar. Eine weitere Unsicherheit sind die Reise spesen, da ich die ohne MwSt weiter verrechne. Auch hier hat meine Steuerberatung zweifel, aber ein Königsweg wurde noch nicht gefunden. Zusätzlich kommt noch eine kleine „Komplikation“, da ich ab und zu von Paris aus wiederum auf Reise geschickt werde, das kommt zwar nicht oft vor aber doch gelegentlich. Das Hotel wird von Prais aus gebucht (meistens kein Billiges) aber ich zahle das vor Ort und habe es bisher ohne MwSt. als Durchlaufposten weiterverrechnet ohne einen Unterschied zu Paris zu machen, gleiches gilt für die Verpflegung. Die ganzen Unklarheiten sind für mich unverständlich da ich glaube dass mein Fall doch nicht so selten sein kann aber ich habe bisher keine klare Aussage wie in meinem Fall zu verfahren ist. Ich habe auch noch ein paar Quellen gesammelt aber für mich ist auch hier keine klare Aussage vorhanden: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=457117&DstID=725&titel=Steuerliche,Behandlung,von,Auslandsreisen,von,Selbst%C3%A4ndigen http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=506571&DstID=686&titel=Auslandsreisekostens%C3%A4tze http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=455593&DstID=725&titel=Steuerliche,Behandlung,von,Gesch%C3%A4ftsreisen,im,Inland Ich wäre dankbar wenn mir hier jemand einen Tipp geben könnte. Danke im Voraus dafür! LG H. Pirpamer
Verfasst von: H. Pirpamer am 18.11.2009 14:09
 


THEMA:  RE: 183 Tage-Zähler bei Auslandsdiäten zurücksetzen
Habe meine Frage neu gestellt und auch eine Antwort erhalten. Siehe http://www.steuerberater.at/forum/17384
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