Verfasst von:
Marianne am
14.06.2009 11:08
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THEMA: Nebenjob - Steuer |
Hallo,
ich verdiene im Hauptberuf jährlich bto 28.000 und habe einen Nebenjob auf Werksvertragsbasis wo jetzt die Endrechnung mit gesamt 2.400,00 fällig wird. Kann ich das irgendwie aufteilen sodass ich vom Nebenverdienst keine Steuern (sowohl SVA und LSt.) abliefern muss (ich kann seitens des Arbeitgebers die 2.400,00 z.B. auch aufteilen auf mtl 400,00 damit Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird). Bringt das etwas oder kommt es ohnehin zu einer Besteuerung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung?
Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe!
Marianne K.
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
14.06.2009 11:08
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THEMA: Re: Nebenjob - Steuer |
Liebe Marianne,
Wenn ich recht verstanden habe, dann ist das Honorar in Höhe von 2.400,-- ein einmaliges Honorar?
Sie zahlen als Selbständiger erst Sozialversicherung, wenn die GSVG-Geringfügigkeit überschritten wird. Damit zahlen Sie bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (kurz: SVA) im Moment nur die Unfallversicherung in Höhe von ca. 7,-- / Monat. Sie müssen lediglich bei der Anmeldung dort auf die Geringfügigkeit hinweisen und ein Formular dafür ausfüllen.
In der Einkommensteuer sind 730,-- pro Jahr als Veranlagungsfreibetrag möglich. Dann gibt es noch einen Einschleifbetrag aber mit einem tatsächlichen Gewinn von 2.400,-- ist davon volle Steuer erforderlich.
Fragelich ist, ob das Honorar von 2.400,-- tatsächlich auch schon der Gewinn ist. Hier können Sie Fahrtkosten, Telefonkosten, Computerkosten, ... die dafür angefallen sind abziehen. Sie können alternativ auch mit dem Betriebsausgabenpauschale (zwischen 6 und 12 % des Umsatzes) arbeiten.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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Verfasst von:
Nebenjobber am
09.01.2010 16:47
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THEMA: RE: Nebenjob - Steuer |
wie würde die richtige Steuerliche Abwicklung eines Nebenjobs und eines Hauptjobs aussehen wenn die Sachlage sich wie folgt darstellt:
- Hauptjob Angestellt EUR 58200 btto jährlich (ausgezahtl 14 x)
- Nebenjob EUR 8400 btto jährlich (ausgezahlt 12 x)
der Nebenjob wäre ebenfalls normal angemeldet als Teilzeitbeschäftigter.
Mit welchen Steuern / Abgaben muss man rechnen? Rechnet sich so ein Nebenjob dann überhaupt? Wie sieht es mit Doppelversicherung, Einkommenssteuer und Steuerklasse aus?
ich Danke im Voraus für eine Antwort
MFG |
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