Verfasst von:
fragezeichen am
29.11.2008 09:30
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THEMA: UID für Kleinunternehmer |
Ich bitte um Hilfe und entwirrung.
Ich bin Kleinunternehmer und wollte gerade von einem Unternehmer aus Deutschland bestellen - nun Fragt mich dieser nach der ATU (also uid)nummer.
Da ich Kleinunternehmer bin habe ich keine UID Nummer.
Das heißt ich muss 19% Steuern zahlen oder?
Und in Österreich beim Verkauf nochmals 20 % draufschlagen?
DAs ist ja ein erheblicher Nachteil für mich, sehe ich das so richtig?
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
29.11.2008 09:30
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THEMA: Re: UID für Kleinunternehmer |
Wenn Sie Kleinunternehmer sind,dann schlagen Sie ja keine Umsatzsteuer auf und führen auch keine ab.
www.steuerberatung-weiss.at
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01 533 16 37
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Verfasst von:
student(in) am
29.11.2008 09:30
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THEMA: Re: UID für Kleinunternehmer |
Wenn Sie die Erwerbschwelle von € 11.000,00 noch nicht überschritten haben (bzw. auch im Vorjahr nicht überschritten haben) können Sie die Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer akzeptieren und haben keine weiteren steuerlichen Verpflichtungen.
Ansonsten müssen Sie beim Finanzamt eine UID-Nummer beantragen. Sie erhalten dann eine Rechnung ohne Umsatzsteuer, müssen eine Erwerbsteuer von 20 % berechnen und an das Finanzamt abführen. Wären Sie kein Kleinunternehmer würden Sie die Erwerbsteuer wieder vom Finanzamt zurückbekommen.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, auf die Erwerbschwelle zu verzichten und jeden Umsatz der Erwerbsteuer zu unterziehen. (Macht jedoch nur dann Sinn, wenn aus dem entstprechenden Mitgliedsstaat Ware nur im Wert unter der Erwerbsschwelle bezogen wird und der Steuersatz höher ist als in Österreich)
Hoffe ich konnte die Verwirrung etwas entwirren;-)
s.
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