Verfasst von:
Simone am
22.04.2008 10:27
|
|
THEMA: Einkommensfreigrenze | km-Geld für Kleinunternehmer |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte folgende zwei Fragen:
Wie hoch ist die Einkommensgrenze bei Frauen, die Familienbeihilfe beziehen und von sämtlichen Gebühren befreit sind (GIS, rezeptgebühr, etc.)? Wenn man nicht angestellt bzw. angemeldet wird - sind diese Einkünfte dann automatisch "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" und müsst da ein Gewerbe angemeldet werden? Oder gibs es sonst noch eine Möglichkeit?
2. Frage:
In welcher Höhe kann ein Kleinunternehmer sein km-Geld in die Buchhaltung reinnehmen - und kann er auch Bewirtungsspesen (Essen, Getränke) als Aufwand reinnehmen?
Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Antwort!
Schöne Grüße, Simone
|
|
|
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
22.04.2008 10:27
|
|
THEMA: Re: Einkommensfreigrenze | km-Geld für Kleinunternehmer |
1.) Bis zu € 10.000,-- fällt keine Einkommensteuer an, d.h. aber nicht, dass keine Meldung erstattet werden muss. Wenn Sie einen Gewerbeschein lösen (ob Sie das müssen oder nicht kann Ihnen Ihre Bezirksstelle der Wirtschaftskammer sagen), müssen Sie beim Finanzamt und bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft eine "Anmeldung" binnen 30 Tagen durchführen. Bei der SVA bitte aufpassen ob ein Antrag auf Geringfügigkeit mitgeschickt werden muss - wo sind Sie denn jetzt versichert?
2.) Wenn das Auto über 50 % betrieblich genutzt wird, sind die Echtkosten abzüglich Privatanteil (= Eigenverbrauch) als Ausgaben an zu setzen.
Bei einer geringeren betrieblichen Nutzung kann km-Geld bis maximal 30.000 km / Jahr als Betriebsausgabe geltend gemacht werden (zwingend ist hier ein Fahrtenbuch zu führen).
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
|
|
|
|