Ich bin in Bildungskarenz und beziehe Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Mein karenzierender Dienstgeber würde mich für einzelne Tage im Monat fallweise vollbeschäftigen, wo ich an jenen Tagen über die tägliche Geringfügigkeitsgrenze von 28,13 Euro komme und monatlich auch über die 366,33 Euro, also läge kein geringfügiges Dienstverhältnis vor. Welche Auswirkungen hat dies auf die Höhe meines Karenzgeldes, abgesehen davon, dass ich an den Tagen mit Einkommen über 28,13 den Leistungsanspruch vom AMS verliere. An den restlichen Tagen bleibt der Anspruch erhalten, ganz egal wieviel ich im Monat verdiene, oder ? Wie wird das gehandhabt?
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