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Verfasst von: Kuno Trientbacher am 19.02.2008 07:04
 


THEMA:  AMS und geringfügig dazuverdienen...
Guten Tag, bin momentan beim AMS gemeldet und verdiene auf selbstständiger Basis gelegentlich bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazu durch künstlerische Tätigkeit (jedoch unregelmäßiges Einkommen). Ich muss daher an jedem Monatsende beim AMS eine Abrechnung über meine jeweiligen "Nebeneinnahmen" abgeben (auch wenn es 0 €/Monat sind). Meine Frage nun: wie verhält es sich in meinem Falle mit der Einkommensteuer? Welche Bemessungsgrundlage gilt hierbei? Vielen Dank für Eure Tipps!
Verfasst von: Jutta Rapp am 19.02.2008 07:04
 


THEMA:  Re: AMS und geringfügig dazuverdienen...
Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer ist das Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit; der AMS-Bezug wird jedoch bei der Berechnung der Höhe des Steuersatzes dazugerechnet.
Verfasst von: Kuno Trientbacher am 19.02.2008 07:04
 


THEMA:  Re: AMS und geringfügig dazuverdienen...
Vielen Dank für die Antwort. Was mir aber noch nicht ganz klar ist: normalerweise ist man als Selbstständiger ja erst ab 10.000 €/Jahr Einkomensteuer-pflichtig...verhält es sich dann inkl. AMS-Bezüge genau so? Also meine AMS-Bezüge über´s Jahr plus mein Dazuverdienst aus künstlerischer Tätigkeit ergibt die Summe, sprich über 10.000 € bedeutet steuerpflichtig, darunter aber nicht? Und muss ich genau dasselbe Formular einreichen (also dieses E1) wie jeder "normale" Selbstständige oder gibt es für AMS-Bezieher ein gesondertes Formular?
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