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21.11.2014 - Handwerkerbonus
www.steuerberater.at - Link

Der Handwerkerbonus ist eine Förderung für Privatpersonen von bis zu EUR 600,00 Euro für die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung, wenn dabei Leistungen eines Handwerkers oder befugten Unternehmens in Anspruch genommen werden.

Einreichen können ausschließlich natürliche Personen, die an ihrem in Österreich gelegenen Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) eine Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung durchgeführt haben.

Pro Antragsteller und Kalenderjahr kann ein Förderungsantrag gestellt werden. Die Förderung beträgt 20 % der Kosten für Arbeitsleistungen (exkl. Umsatzsteuer) bzw. maximal 600 Euro.

Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern und befugten Unternehmen in privaten Haushalten.

Die zur Förderung beantragten Arbeitsleistungen müssen für das Kalenderjahr 2014 zwischen 01.07.2014 und 31.12.2014 bzw. für das Kalenderjahr 2015 zwischen 01.01.2015 und 31.12.2015 erbracht und abgeschlossen werden.

Eine Antragstellung ist erst nach Umsetzung der Maßnahmen möglich.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Endrechnung bereits vorliegen und die Rechnungssumme an den Handwerker bzw. das befugte Unternehmen überwiesen worden sein. Die Mindesthöhe der Kosten für Arbeitsleistungen beträgt EUR 200,00 (exkl. Umsatzsteuer) pro Endrechnung.

Dieser Beitrag wurde verfasst von:
Mag. Weiß Veronika
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