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www.steuerberater.at - Tipps und Tricks |
28.04.2010 - Infos zur Lehrlingsmediation |
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Lehrlingsmediation
Seit 1. Juli 2008 gibt es die Möglichkeit, Lehrverhältnisse vorzeitig außerordentlich aufzulösen. Dabei gibt es zwei mögliche Lösungstermine:
am Ende des 1. Lehrjahres
am Ende des 2. Lehrjahres (bei 3 bis 4-jährigen Lehrberufen)
Eine Begründung für die Auflösung ist nicht erforderlich. Es sind jedoch genaue Fristen einzuhalten und ein Mediationsverfahren ist zwingend vorgeschrieben.
Wie sieht die Lehrlingsmediation in der Praxis aus?
Mit dem vom Unternehmen beauftragten Mediator wird erst in Einzelgesprächen mit dem Lehrberechtigten und dem Lehrling die Problemstellung mit allen Konsequenzen erörtert. Im darauf folgenden gemeinsamen Gespräch mit allen Beteiligten werden die unterschiedlichen Interessen und Positionen, sowie allfällige Lösungen herausgearbeitet.
Die Kosten für die Lehrlingsmediation trägt der Lehrherr (das Unternehmen), diese werden jedoch in einigen Bundesländern von der Wirtschaftskammer gefördert.
Vorteile der Lehrlingsmediation
Der größte Vorteil der (Lehrlings-)Mediation ist darin zu sehen, dass die Beteiligten selbst gemeinsam eine faire win-win-Lösung entwickeln und so die Ausbildung – falls möglich – fortgesetzt und erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Das Verfahren wird rasch und vertraulich abgewickelt, die Kosten sind im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren niedrig und die bisherige Ausbildung kann erfolgreich fortgeführt werden.
Der (Lehr-)Betrieb setzt damit ein positives Signal im Hinblick auf den Umgang mit Konflikten im Betrieb und zeigt seinen Arbeitnehmern, dass ihm Mitarbeiterführung und -entwicklung ein echtes Anliegen sind.
Bei Auflösung des Lehrverhältnisses bleiben dem Jugendlichen durch die Möglichkeit eines „Ausbildungsübertritts“ (§15a BAG) die beruflichen Zukunftschancen erhalten.
Unsere Aufgaben sind:
Sie erarbeiten mit uns gemeinsam konstruktive Lösungen von Konfliktsituationen, die sich positiv auf die gesamte Belegschaft auswirken.
Wir sorgen für alle behördlichen und gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen.
Das Einhalten der Fristen, wenn Sie uns rechtzeitig beauftragt haben.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich, wir freuen uns auf Ihren Anruf! |
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