Grundsätzlich endet die Frist zur Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung (E1) für 2009 mit 30.4.2010 (in Papierform) bzw. mit 30.6.2010 (für Online Erklärung). Für die Arbeitnehmerveranlagung (L1) endet die Frist für eine zwingende Veranlagung mit 30.9.2010 (für den Fall, dass Sie zumindest zeitweise getrennt versteuerte Bezüge von mind. 2 Arbeitgebern erhalten haben, oder Sie den Alleinverdienerabsetzbetrag, die Pendlerpauschale, oder steuerfreie Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten zu Unrecht in Anspruch genommen haben). Eine freiwillige Steuererklärung (L1/E1) kann bis Ende 2014 erfolgen. Lassen Sie sich durch einen Steuerberater vertreten, haben Sie für die Steuererklärung 2009 bis 31.März 2011 bzw. 30.April 2011 Zeit.
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