Ab 2010 kann ein Einzelunternehmer bis zu 13 % des Jahresgewinnes, jedoch maximal € 100.000,00, als Gewinnfreibetrag geltend machen, sofern in bestimmte Wirtschaftsgüter investiert wird. Es gilt daher zu vergleichen, ob ein Einzelunternehmen unter Anwendung des neuen Gewinnfreibetrages oder eine GmbH günstiger ist. Dafür müssen allerdings die Rahmenbedingungen der einzelnen Gesellschaften geklärt werden.
Vereinfachend kann festgehalten werden: Zunächst ist aufgrund der progressiven Einkommensteuer das Einzelunternehmen stets vorteilhafter als die GmbH. Ab einer gewissen Gewinnhöhe verschiebt sich die Vorteilhaftigkeit allerdings zugunsten der GmbH. Der Vorteilhaftigkeitswechsel zur GmbH tritt dabei je früher ein, je geringer die Ausschüttungs-/Entnahmequote ist und je weniger Investitionen im Sinne des neuen Gewinnfreibetrages getätigt werden. Zur Beurteilung, ob Handlungsbedarf besteht, ist allerdings jedenfalls eine genaue Einzelbetrachtung notwendig. |