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08.01.2009 - Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Medikamente
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Diese haben, weil sie „unecht“ von der Mehrwertsteuer befreit sind, keinen Vorsteuerabzug auf die bezahlten Medikamente. Die bei ihnen als Kostenfaktor hängen bleibende Umsatz­steuer verringert sich nun durch die MwSt-Senkung um die Hälfte.

 

Vor der Reform hatte österreich im Vergleich mit anderen EU-Ländern den zweithöchsten Steuersatz. Spitzenreiter ist Dänemark mit einem Steuersatz von 25 %. Wenn man aber die Gesamtpreise mit den anderen EU-Ländern verglich, ergab sich ein anderes Bild: Trotz der hohen Mehrwertsteuerbelastung lagen die Medikamentenpreise in österreich bereits bisher erheblich unter dem Durchschnitt der übrigen EU-Länder. Somit kann es für Ausländer durchaus günstiger sein, ihren Medikamentenbedarf in österreich zu decken.

 

Die Mehrwertsteuersenkung spiegelt sich leider im Selbstbehalt nicht wieder. Dieser wurde im Vergleich zu 2008 sogar noch um € 0,10 erhöht und beträgt seit 1.1.2009 € 4,90.

Dieser Beitrag wurde verfasst von:
Schwarz + Partner Wirtschaftspr. & Stb GmbH
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