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10.04.2008 - Vorsteuerrückvergütung
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Voraussetzung für die Rückholung der Vorsteuer ist, dass die Ware oder Dienstleistung für das Unternehmen des Antragstellers bezogen worden ist. Häufiger Anwendungsfall ist etwa die Rückholung der Vorsteuer für Benzin- oder Hotelrechnungen anlässlich einer Geschäfts­reise in Deutschland.

 

Um die Vorsteuer rückerstattet zu bekommen, muss ein schriftlicher Antrag (Formular USt 1T mit Anlage) ausgefüllt und vom Unternehmer eigenhändig unterschrieben werden. Dem Antrag müssen sämtliche Rechnungen, für die eine Rückvergütung der Vorsteuer bean­tragt wird, im Original beigelegt werden. Außerdem muss der Antragsteller eine Bescheini­gung der österreichischen Finanzbehörde vorlegen, mit der er nachweist, dass er in österreich als Unternehmer unter einer Steuernummer eingetragen ist.

 

Der Vorsteuervergütungsantrag ist beim Bundesamt für Finanzen (Außenstelle Schwedt), Passower Chaussee 3b, 16303 Schwedt/Oder, einzubringen.
Dieser Beitrag wurde verfasst von:
Schwarz + Partner Wirtschaftspr. & Stb GmbH
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