Seit 1.1.2008 werden Gewerbetreibende und neue Selbständige, also Personen, die in der GSVG-Krankenversicherung pflichtversichert sind, verpflichtend in die Selbständigenvorsorge einbezogen. Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft wird 1,53 % der vorläufigen Krankenversicherungs-Beitragsgrundlage (maximal bis zur Höchstbeitragsgrundlage) einheben und an eine vom Versicherten ausgewählte betriebliche Vorsorgekasse abführen.
Freiberufler mit Kammerzugehörigkeit sowie Land- und Forstwirte, die in der BSVG-Pensionsversicherung pflichtversichert sind, können innerhalb der geplanten übergangsfrist von 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2008 entscheiden, ob sie in die betriebliche Vorsorgekasse einzahlen wollen („Opting-in“). Dies kann (auch aus steuerlicher Sicht) durchaus sehr sinnvoll sein. Ein späterer Austritt ist allerdings dann nicht mehr möglich. |