Bisher kann das KIBG in Höhe von € 436,00 bis längstens zum 36. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Für die volle Dauer steht es aber nur dann zu, wenn sich beide Elternteile den Bezug teilen. Um die 36 Monate voll auszuschöpfen, muss der zweite Elternteil das KIBG mindestens sechs Monate beanspruchen.
Ab 1.1.2008 gibt es zwei weitere Varianten: Das KIBG kann bis zur Vollendung des 24. Lebensmonates des Kindes in Höhe von € 624,00 oder bis zur Vollendung des 18. Lebensmonates des Kindes in Höhe von € 800,00 bezogen werden („Kurzleistungen“). Der 24-Monats-Zeitraum kann nur dann voll ausgeschöpft werden, wenn der zweite Elternteil mindestens vier Monate KIBG beansprucht, bei der 18-Monats-Variante muss der zweite Elternteil mindestens drei Monate KIBG in Anspruch nehmen.
WICHTIG: Auch Eltern, deren Kinder vor dem 1.1.2008 geboren wurden, erhalten die Möglichkeit, ab 1.1.2008 das höhere KIBG für einen kürzeren Zeitraum zu beziehen! Ein Antrag auf Umstieg muss spätestens bis zum 30.6.2008 gestellt werden.
Die Zuverdienstgrenze von derzeit € 14.600,00 wird ab 1.1.2008 auf € 16.200,00 angehoben. Bei überschreitung gibt es eine Einschleifregelung: Beträgt das für die Zuverdienstgrenze maßgebliche Einkommen beispielsweise € 16.700,00, wird das KIBG um € 500,00 reduziert. |