Dieser beträgt 10 % des Gewinnes des Betriebes, maximal € 100.000,00, wenn dafür im gleichen Kalenderjahr bestimmte begünstigte Anlagegüter angeschafft werden. Dazu gehören auch bestimmte Wertpapiere bzw Fonds. Voraussetzung ist, dass diese Wertpapiere mindestens vier Jahre im Anlagevermögen bleiben. Dokumentiert wird dies durch Aufnahme in die entsprechende Beilage zur Steuererklärung.
Wer kann den Freibetrag beanspruchen?
Natürliche Personen, die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit) haben und den Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln. Darunter fallen sogar jene, die eigentlich keinen „Betrieb“ haben, wie zB wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer, ärzte hinsichtlich Sonderkassengebühren, Aufsichtsräte, Stiftungsvorstände oder Vereinsfunktionäre. Da speziell diese Gruppe kaum in Sachanlagen investieren wird, bietet sich nunmehr die Möglichkeit, als Ersatz hiefür Wertpapiere zu kaufen, die dann – unter obigen Voraussetzungen – die Einkommensteuerbemessungsgrundlage vermindern. Nach Ablauf von vier Jahren können die Wertpapiere dann ohne steuerliche Konsequenzen (ausgenommen natürlich Kursgewinne) in das Privatvermögen übernommen werden.
Unser Tipp: Handeln Sie rasch, am 32. Dezember ist es zu spät! |