Sie kann frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherte 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) vorweisen kann und innerhalb der letzten 240 Monate (20 Jahre) mindestens 120 Monate (10 Jahre) Schwerarbeit geleistet wurden. Dienstgeber, die Schwerarbeiter beschäftigen, haben dies dem Sozialversicherungsträger zu melden. Das Formular dazu existiert bereits. Die Meldepflicht setzt bei Männern ab Vollendung des 40. Lebensjahres, bei Frauen ab Vollendung des 35. Lebensjahres ein.
Was ist eine Schwerarbeit?
· Bestimmte Arbeiten im Schicht- oder Wechseldienst,
· bestimmte Tätigkeiten regelmäßig unter Hitze oder Kälte
· schwere körperliche Arbeit (arbeitsbedingter Kilokalorienverbrauch bei 8-stündiger Tätigkeit: Männer: 2.000 kcal, Frauen: 1.400 kcal) laut Schwerarbeitsberufsliste
· bestimmte Tätigkeiten zur berufsbedingten Pflege von erkrankten oder behinderten Menschen
· Arbeit, die trotz Anspruches auf Pflegegeld zumindest in der Stufe 3 geleistet wird.
Die Meldung, die erstmals für das Jahr 2007 vorzunehmen ist, ist jeweils bis Ende Februar des Folgejahres an die Gebietskrankenkasse zu erstatten. Für die Meldung des Jahres 2007 ist jedenfalls noch bis 29. Februar 2008 Zeit. |