|
|
|
|
|
|
|
|
Berufsanwärter sind die Steuerberater von morgen - Hier haben Sie die Möglichkeit alle unsere Services kostenlos zu nutzen und sich mit einem eigenen Profil vorzustellen.
Erfahren Sie hier mehr » |
|
|
|
|
|
|
|
Angebote für Steuerberater! Hier finden Sie eine Auswahl an Unternehmen, die speziell für Ihre Berufsgruppe Produkte und Dienstleistungen anbieten.
Zur Liste der Unternehmen » |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
www.steuerberater.at - Tipps und Tricks |
25.01.2007 - Kleinstunternehmer: sozialversicherungsfrei! |
|
Danach können sich Einzelunternehmer, die Wirtschaftskammermitglied sind sowie Ärzte, die freiberuflich tätig sind, auf Antrag dann von der Kranken- und Pensionsversicherungspflicht ausnehmen lassen, wenn
· ihr jährlichen Einkünfte € 4.093,92 (12-fache monatliche Geringfügigkeitsgrenze) und
· ihr jährlicher Umsatz € 30.000,00 (entspricht der Grenze für Kleinunternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz)
nicht übersteigen.
Unfallversicherung ist aber zu bezahlen.
Ein Antrag kann nur von jenen Personen gestellt werden, die entweder
· innerhalb der letzten fünf Jahre nicht mehr als zwölf Kalendermonate nach dem GSVG pflichtversichert waren, oder
· das Regelpensionsalter (Männer 65, Frauen 60) erreicht haben, oder
· das 57. Lebensjahr vollendet und innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre die Einkommens- und Umsatzgrenzen für Kleinstunternehmer nicht überschritten haben.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass mit der Ausnahme aus der Vollversicherungspflicht keine Absicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung besteht! |
|
|
|
|
|
|
|
« Zurück |
|
|