Lohnabgaben- und sozialversicherungsfreie Sachgeschenke sind neben den üblichen Geschenken wie Weinflaschen oder Geschenkpäckchen auch Gutscheine und Geschenkmünzen, die nicht in Bargeld abgelöst werden können sowie Goldmünzen oder Golddukaten, bei denen der Goldwert im Vordergrund steht (zB Philharmoniker-Münzen). Bargeldzuwendungen sind allerdings immer steuer- und beitragspflichtig. Vorsicht bei Autobahnvignetten: Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) Wien sieht nämlich Vignetten nicht als eine „kleine Aufmerksamkeit“ an, die üblicherweise im Rahmen von Weihnachtsfeiern geschenkt wird, und hat daher die Lohnsteuerfreiheit versagt.
Auch die Weichnachtsfeier ist begünstigt
Die Kosten der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen, die für den Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil darstellen, sind bis zu € 365,00 pro Mitarbeiter und Jahr von den Lohnabgaben und der Sozialversicherung befreit. Als Betriebsveranstaltungen gelten alle Firmenveranstaltungen eines Jahres, also neben Weihnachtsfeiern auch Betriebsausflüge oder andere Betriebsfeiern.
Die Kosten für Sachgeschenke eines Jahres sind zusammenzurechnen, und soweit sie die € 186,00-Grenze je Mitarbeiter überschreiten,, lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn. Dasselbe gilt für die Kosten für Betriebsveranstaltungen eines Jahres, die insgesamt die Grenze von € 365,00 je Mitarbeiter übersteigen. |
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