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www.steuerberater.at - Bewertungsgesetz 1955
§ 6
Kundmachungsorgan:
BGBl. Nr. 148/1955
Inkrafttretungsdatum:
30.07.1955
Beachte:
Bezugszeitraum: ab 1. 1. 1956 (§ 86 Abs. 1, BGBl. Nr. 148/1955)
Text:
§ 6. Aufschiebend bedingte Lasten.
(1) Lasten, deren Entstehung vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, werden nicht berücksichtigt.
(2) Für den Fall des Eintrittes der Bedingung gilt § 5 Abs. 2 entsprechend.