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BGBl. Nr. 189/1955 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 12/1999
Inkrafttretungsdatum:
13.01.1999
Beachte:
Das Inkrafttreten, die Fassung der jeweiligen Bestimmung sowie dieHinweise auf etwaige Übergangsbestimmungen sind aus denTextanmerkungen ersichtlich.
Text:
Schlußbestimmung zu Art. III des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 12/1999
§ 576. § 476 samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 12/1999 tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft. (BGBl. I Nr. 12/1999, Art. III Z 2) - 13. 1. 1999.