2. | Die Steuerschuld erhöht sich zwischen dem 1. Juli 2005 und dem 30. Juni 2006 um 0,75% der Bemessungsgrundlage, höchstens um 150 Euro und ab dem 1. Juli 2006 um 1,5% der Bemessungsgrundlage, höchstens um 300 Euro, wenn die partikelförmige Luftverunreinigung mehr als 0,005 g/km beträgt. |