Gewöhnliche Arten:
a) der Haus-Servituten;
§ 475. (1) Die Haus-Servituten sind gewöhnlich:
| | | | | | | | |
1) | Das Recht, eine Last seines Gebäudes auf ein fremdes Gebäude zu setzen; |
2) | Einen Balken oder Sparren in eine fremde Wand einzufügen; |
3) | Ein Fenster in der fremden Wand zu öffnen; es sey des Lichtes oder der Aussicht wegen; |
4) | Ein Dach oder einen Erker über des Nachbars Luftraum zu bauen; |
5) | Den Rauch durch des Nachbars Schorstein zu führen; |
6) | Die Dachtraufe auf fremden Grund zu leiten; |
7) | Flüssigkeiten auf des Nachbars Grund zu gießen oder durchzuführen. |
(2) Durch diese und ähnliche Haus-Servituten wird ein Hausbesitzer befugt, etwas auf dem Grunde seines Nachbars vorzunehmen, was dieser dulden muß.