Berufsanwärter sind die Steuerberater von morgen - Hier haben Sie die Möglichkeit alle unsere Services kostenlos zu nutzen und sich mit einem eigenen Profil vorzustellen. Erfahren Sie hier mehr»
Angebote für Steuerberater! Hier finden Sie eine Auswahl an Unternehmen, die speziell für Ihre Berufsgruppe Produkte und Dienstleistungen anbieten. Zur Liste der Unternehmen »
www.steuerberater.at - Kapitalverkehrsteuergesetz
§ 37
Kundmachungsorgan:
dRGBl. I S 1058/1934 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 99/1945
Inkrafttretungsdatum:
04.08.1945
Text:
§ 37
Pauschalierung
Mit Zustimmung des Steuerpflichtigen kann das Finanzamt von der genauen Ermittlung des Steuerbetrags absehen und die Steuer in einem Pauschbetrag festsetzen.