|
|
|
|
|
|
|
|
Berufsanwärter sind die Steuerberater von morgen - Hier haben Sie die Möglichkeit alle unsere Services kostenlos zu nutzen und sich mit einem eigenen Profil vorzustellen.
Erfahren Sie hier mehr » |
|
|
|
|
|
|
|
Angebote für Steuerberater! Hier finden Sie eine Auswahl an Unternehmen, die speziell für Ihre Berufsgruppe Produkte und Dienstleistungen anbieten.
Zur Liste der Unternehmen » |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
www.steuerberater.at - Einkommensteuergesetz 1988 |
|
§ 23 |
|
Kundmachungsorgan: |
|
BGBl. Nr. 400/1988 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2006 |
|
Inkrafttretungsdatum: |
|
01.01.2007 |
|
Text: |
|
Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 3 Z 3) § 23. Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind: | | | | | | | | | 1. | Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbständige Arbeit anzusehen ist. | 2. | Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind (wie insbesondere offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften), sowie die Vergütungen, die die Gesellschafter von der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen haben. | 3. | Veräußerungsgewinne im Sinne des § 24. |
|
|
|
|