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§  224   
Kundmachungsorgan:
  dRGBl. S 219/1897 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996
Inkrafttretungsdatum:
  01.07.1996
Beachte:
    Bezugszeitraum: Abs. 2 und 3                sind erstmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die                nach dem 30. 6. 1996 beginnen;                vgl. Art. XVII Abs. 2 EU-GesRÄG, BGBl. Nr. 304/1996.
Text:
 

DRITTER TITEL

Bilanz

 

Gliederung

 

§ 224. (1) In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die in den Abs. 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.

(2) Aktivseite:

  A. Anlagevermögen:

   I. Immaterielle Vermögensgegenstände:

1.

Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen;

2.

Geschäfts(Firmen)wert;

3.

geleistete Anzahlungen;

  II. Sachanlagen:

1.

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund;

2.

technische Anlagen und Maschinen;

3.

andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;

4.

geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau;

III. Finanzanlagen:

1.

Anteile an verbundenen Unternehmen;

2.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen;

3.

Beteiligungen;

4.

Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;

5.

Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;

6.

sonstige Ausleihungen.

B. Umlaufvermögen:

   I. Vorräte:

1.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;

2.

unfertige Erzeugnisse;

3.

fertige Erzeugnisse und Waren;

4.

noch nicht abrechenbare Leistungen;

5.

geleistete Anzahlungen;

  II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

1.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;

2.

Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen;

3.

Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;

4.

sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände;

III. Wertpapiere und Anteile:

1.

Anteile an verbundenen Unternehmen;

2.

sonstige Wertpapiere und Anteile;

  IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten.

C. Rechnungsabgrenzungsposten.

(3) Passivseite:

A. Eigenkapital:

   I. Nennkapital (Grund-, Stammkapital);

  II. Kapitalrücklagen:

1.

gebundene;

2.

nicht gebundene;

III. Gewinnrücklagen:

1.

gesetzliche Rücklage;

2.

satzungsmäßige Rücklagen;

3.

andere Rücklagen (freie Rücklagen);

  IV. Bilanzgewinn (Bilanzverlust),

      davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag.

B. Unversteuerte Rücklagen:

1.

Bewertungsreserve auf Grund von Sonderabschreibungen;

2.

sonstige unversteuerte Rücklagen.

C. Rückstellungen:

1.

Rückstellungen für Abfertigungen;

2.

Rückstellungen für Pensionen;

3.

Steuerrückstellungen;

4.

sonstige Rückstellungen.

D. Verbindlichkeiten:

1.

Anleihen, davon konvertibel;

2.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;

3.

erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;

4.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;

5.

Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;

6.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;

7.

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;

8.

sonstige Verbindlichkeiten,

davon aus Steuern,

davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.

E. Rechnungsabgrenzungsposten.