7. UNTERABSCHNITT
Leistungen aus dem Versicherungsfall
der Mutterschaft
Umfang des Versicherungsschutzes
§ 157. Der Versicherungsfall der Mutterschaft umfaßt den nach seinem Eintritt (§ 120 Abs. 1 Z 3) liegenden Zeitraum der Schwangerschaft, die Entbindung und die sich daraus ergebenden Folgen, soweit diese Folgen nicht als Versicherungsfall der Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit anzusehen sind. (BGBl. Nr. 676/1991, Art. II Z 33) - 1. Jänner 1992.