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§  15   
Kundmachungsorgan:
  BGBl. Nr. 399/1974
Inkrafttretungsdatum:
  01.09.1974
Text:
 

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

  § 5. Wird der Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gemäß § 2 gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die nach diesem Bundesgesetz vorgesehene Dauer bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet.