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www.steuerberater.at - Einkommensteuergesetz 1988
§ 134
Kundmachungsorgan:
BGBl. Nr. 400/1988 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2008
Inkrafttretungsdatum:
27.06.2008
Text:
§ 134. (1) § 3 Abs. 1 Z 5 lit. d tritt mit 28. Juni 2008 in Kraft.
(2) § 25 Abs. 1 Z 2 lit. e, § 69 Abs. 6 Z 1 und 2 und § 84 Abs. 1 Z 3 lit. b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 82/2008 treten mit 1. Juli 2008 in Kraft.