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www.steuerberater.at - Einkommensteuergesetz 1988
§ 133
Kundmachungsorgan:
BGBl. Nr. 400/1988 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/1998
Inkrafttretungsdatum:
19.06.1998
Text:
§ 133. § 20 Abs. 1 Z 1, § 33 Abs. 4 Z 3 lit. a und c, § 33 Abs. 8, § 34 Abs. 7 Z 1 und 2, § 40, § 97 Abs. 4 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 79/1998 treten mit Ablauf des 31. Dezember 1998 in Kraft.