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www.steuerberater.at - Einkommensteuergesetz 1988
§ 131
Kundmachungsorgan:
BGBl. Nr. 400/1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 417/1996
Inkrafttretungsdatum:
21.08.1996
Text:
§ 131. § 69 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 417/1996 tritt mit 1. Juli 1996 in Kraft.