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www.steuerberater.at - Einkommensteuergesetz 1988
§ 130
Kundmachungsorgan:
BGBl. Nr. 400/1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 680/1994
Inkrafttretungsdatum:
27.08.1994
Text:
§ 130. § 3 Abs. 1 Z 5 lit. d in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 314/1994 tritt mit 1. Juli 1994 in Kraft.