Verfasst von:
Monte am
23.07.2007 09:44
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THEMA: Abfindung |
Hallo! Ich habe eine Frage zur Abfindung. Ich habe meiner Arbeitgeber per Abfindung verlassen. Gibts Möglichkeiten den Steuerabzug der Abfindung irgendwie, wenn auch nur zum Teil zurück zu kriegen? Werden Verlsute, bzw. Ausgaben angerechnet? Wenn ja welche? Börsenverluste oder so ....
Gruss
Monte
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Verfasst von:
Michaele am
23.07.2007 09:44
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THEMA: Re: Abfindung |
Wenn sie die gesetzliche Abfertigung meinen, ist diese mit 6 % Endbesteuert. Bei der Arbeitnehmerveranlagung können sie Sonderausgaben/Werbekosten udgl. geltend machen.
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