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Verfasst von: Wolfgang V. am 18.07.2007 13:59
 


THEMA:  Eintragung in ANVA
Sehr geehrte Damen und Herren, ich als AN stelle einmal jährlich eine Honorarnote von 500 Euro, wo in der ANVA muss ich diese anführen bzw. belegen? Vielen Dank
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 18.07.2007 13:59
 


THEMA:  Re: Eintragung in ANVA
Ich würde in Anbetracht der geringen Höhe eine Schreiben an das Finanzamt beilegen "Offenlegung", in dem angegeben wird, wie viel Sie von welcher Stelle erhalten haben. Lieben Gruß Claudia Hochweis www.hochweis.at
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