S. g. Damen und Herren !
Habe folgende Frage: Wenn ein Anlagegut im Betrieb bereits bis auf den "Erinnerungseuro" abgeschrieben wurde und danach für die Privatverwendung entnommen wird, muss ich noch einen Wert als Betriebseinnahme ansetzen?
Ändert es etwas an dem Problem, wenn die betriebliche Nutzung nur 80% beträgt?
Besten Dank im voraus
Wolf |
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