Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: mini am 17.07.2007 04:43
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung
Ich war im Jahre 2005 Studentin und damit bei meinem Vater mitversichert. Zusätzlich war ich bei zwei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt. Einmal als freier Dienstnehmer, wo ich immer unter der Geringfügigkeitsgrenze war. Und einmal als geringfügig Beschäftigte.Musste dann Sozialversicherung nachzahlen, aber keien Lohnsteuer. Kann ich jetzt eine Arbeitnehmerveranlagung machen und mir diese Versicherungsbeiträge zurückholen oder kann es dazu kommen, dass ich Lohnsteuer nachzahlen muss? Ist es sinnvoll die Veranlagung zu machen oder bin ich sogar pflichtveranlagt aufgrund von zwei Beschäftigungen? Danke vielmals für jede Info mfg Mini
Verfasst von: Jutta Rapp am 17.07.2007 04:43
 


THEMA:  Re: Arbeitnehmerveranlagung
Zu einer Pflichtveranlagung kommt es nicht, da Sie nur ein einziges Dienstverhältnis hatten. Als freier DN wäre eine Einkommensteuererklärung nötig. Eine Arbeitnehmerveranlagung ist möglich, wenn Sie im Jahr der Zahlung der SV-Beiträge Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit hatten.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.114 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.