Verfasst von:
mini am
17.07.2007 04:43
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THEMA: Arbeitnehmerveranlagung |
Ich war im Jahre 2005 Studentin und damit bei meinem Vater mitversichert. Zusätzlich war ich bei zwei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt. Einmal als freier Dienstnehmer, wo ich immer unter der Geringfügigkeitsgrenze war. Und einmal als geringfügig Beschäftigte.Musste dann Sozialversicherung nachzahlen, aber keien Lohnsteuer. Kann ich jetzt eine Arbeitnehmerveranlagung machen und mir diese Versicherungsbeiträge zurückholen oder kann es dazu kommen, dass ich Lohnsteuer nachzahlen muss? Ist es sinnvoll die Veranlagung zu machen oder bin ich sogar pflichtveranlagt aufgrund von zwei Beschäftigungen?
Danke vielmals für jede Info
mfg Mini
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
17.07.2007 04:43
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THEMA: Re: Arbeitnehmerveranlagung |
Zu einer Pflichtveranlagung kommt es nicht, da Sie nur ein einziges Dienstverhältnis hatten. Als freier DN wäre eine Einkommensteuererklärung nötig.
Eine Arbeitnehmerveranlagung ist möglich, wenn Sie im Jahr der Zahlung der SV-Beiträge Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit hatten.
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