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Verfasst von: anfehobby am 17.07.2007 08:58
 


THEMA:  Gewerblicher Buchhalter
Hi! Ich habe seit kurzem das Gewerbe des Buchhalters. Ich habe beim Finanzamt den Antrag auf Verzicht auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gestellt. Ich habe mir nun einen Laptop gekauft, der am Jahresende nur mit 60 % abgeschrieben werden kann (auf die Nutzungsdauer). Wie steht es mit der Vorsteuer - kann diese zur Gänze zurückgeholt werden?? Ich bitte um rasche Hilfe. Danke
Verfasst von: ZYX am 17.07.2007 08:58
 


THEMA:  Re: Gewerblicher Buchhalter
Wenn sie Kleinstunternehmerin sind, haben sie keinen Vorsteuerabzug, außer sie haben optiert! Andere Frage: wenn sie GBH sind und solche Fragen stellen, wie beraten sie dann ihre Klienten?
Verfasst von: WT/StB am 17.07.2007 08:58
 


THEMA:  Re: Gewerblicher Buchhalter
Diese Frage eines gewerblichen Buchhalters ist etwas "irritierend"1
Verfasst von: Wt/StB am 17.07.2007 08:58
 


THEMA:  Re: Gewerblicher Buchhalter
Dennoch kann ich mein Posting nur wiederholen. Das sind Fragen, die selbst ein gewerblicher Buchhalter wissen muss. Aber zur eigentlichen Frage: Siehe § 12 Abs. 2 Z 1 i.V.m. § 3a Abs. 1a UStG 1994
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 17.07.2007 08:58
 


THEMA:  Re: Gewerblicher Buchhalter
Liebe Frau Anfehobby, Ich glaube, es ist schon ein paar mal vorgekommen, dass Sie hier Buchhaltungsfragen als gewerbliche Buchhalterin gepostet haben. Ich biete als Service für Selbstbucher auch an, dass ich in Buchhaltungsfragen Unterstützung geben. Gerne biete ich das auch für sie an. Lieben Gruß Claudia Hochweis www.hochweis.at 02236 860 830
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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