Ich die habe eine weitere Frage zur Kestrückzahlung bei Verlusten.
Bei Derivaten: wenn man ein zB. Daxderivat kauft, Emmsissionspreis ist 100, man kauft es um 140.
Man bekommt für 40 eine Kestgutschrift. (Kest auf Unterschiedsbetrag). Nun verkauft man es für 110.
Es wird ein Kestunterschiedsbetrag für die 10 fällig und gleich abgezogen.
Nun hat man real einen Verlust gemacht 140-110 = 30, und zusätzlich eine Kestgutschrift von den 40 und einen Abzug von den 10.
Wie berechnet man das dann, wenn man die Kest zurückerstattet haben möchte. ??
und
Muss man bei Verlusten, welche mir zwar einen Verlust, aber einen Kestüberschuss bringen, die Derivate angeben ?
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