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Verfasst von: Wolfgang V. am 16.07.2007 12:38
 


THEMA:  Lohnsteuerausgleich
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn ich als Arbeiter oder Angestellter eine Honorarnote über 500 Euro stelle, muss ich diese beim Lohnsteuerausgleich anführen? Wenn ja, wo? Vielen Dank Wolfgang
Verfasst von: Jutta Rapp am 16.07.2007 12:38
 


THEMA:  Re: Lohnsteuerausgleich
Zusätzliches jährliches Einkommen bis € 730,00 ist beim Lohnsteuerausgleich nicht anzugeben.
Verfasst von: WT/Stb am 16.07.2007 12:38
 


THEMA:  Re: Lohnsteuerausgleich
Liebe Frau Kollegin Rapp! Ich denke, dass diese zusätzlichen Einkünfte doch in der ANVA bekannt gegeben werden müssen, jedoch sind sie bis EUR 730,00 pro Jahr steuerfrei.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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