Verfasst von:
Wolfgang V. am
16.07.2007 12:38
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THEMA: Lohnsteuerausgleich |
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ich als Arbeiter oder Angestellter eine Honorarnote über 500 Euro stelle, muss ich diese beim Lohnsteuerausgleich anführen?
Wenn ja, wo?
Vielen Dank
Wolfgang
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
16.07.2007 12:38
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Verfasst von:
WT/Stb am
16.07.2007 12:38
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THEMA: Re: Lohnsteuerausgleich |
Liebe Frau Kollegin Rapp! Ich denke, dass diese zusätzlichen Einkünfte doch in der ANVA bekannt gegeben werden müssen, jedoch sind sie bis EUR 730,00 pro Jahr steuerfrei.
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